Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89   

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BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89 (https://dejure.org/1992,218)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1992 - 1 C 54.89 (https://dejure.org/1992,218)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 1 C 54.89 (https://dejure.org/1992,218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Staatsangehörigkeit - Abkömmling eines Vertriebenen - Volksdeutsch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme; Familienangehöriger; Abkömmling; kausaler Zusammenhang; familiäre Einheit; Hausgemeinschaft; Minderjährigkeit; Volljährigkeit; zeitlicher Zusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 173
  • NJW 1993, 2004 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 273
  • FamRZ 1993, 53 (Ls.)
  • DVBl 1992, 1547
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
    Wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, gehen Sinn und Zweck der Bestimmung dahin, das aufgrund der Folgen des 2. Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen, die mit ihnen im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben, indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (BVerwGE 38, 224 (226) [BVerwG 24.06.1971 - I C 26/69]; 68, 220 (235) [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 21/83]; 71, 301 (304) [BVerwG 10.05.1985 - 8 C 35/83]).

    Wenn nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 68, 220 (235) [BVerwG 06.12.1983 - 1 C 122/80]) die nicht-deutschen Familienangehörigen vertriebener Volksdeutscher "mit ihnen" in Deutschland Aufnahme gefunden haben müssen, bedeutet dies lediglich, daß ihre Aufnahme im Zusammenhang mit der des vertriebenen Volksdeutschen erfolgt, nicht aber, daß dies zu einem bestimmten Zeitpunkt geschehen sein muß (im Ergebnis wie hier auch Häußer/Kapinos/Christ a.a.O. Rn. 72; Makarov/v. Mangoldt a.a.O. Rn. 42).

  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
    "Aufnahme finden" setzt zunächst voraus, daß der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluß berechtigt ist, daß ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwGE 9, 231 (233) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 38, 224 (229) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 116 GG Rn. 23; Seifert/Hömig, Grundgesetz, 4. Aufl. 1991, Art. 116 GG Rn. 4).

    Sie müssen im Zustand der Vertreibung in die Bundesrepublik Deutschland gelangt sein (BVerwGE 9, 231 (232 f.) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 35, 316 (318) [BVerwG 25.06.1970 - I C 53/66]; 38, 224 (227) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; vgl. auch BVerfGE 2, 98 (100 f.) [BVerfG 12.12.1952 - 1 BvR 674/52]).

  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69

    Begriff der Aufnahme "in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
    Wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, gehen Sinn und Zweck der Bestimmung dahin, das aufgrund der Folgen des 2. Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen, die mit ihnen im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben, indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (BVerwGE 38, 224 (226) [BVerwG 24.06.1971 - I C 26/69]; 68, 220 (235) [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 21/83]; 71, 301 (304) [BVerwG 10.05.1985 - 8 C 35/83]).

    "Aufnahme finden" setzt zunächst voraus, daß der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluß berechtigt ist, daß ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwGE 9, 231 (233) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 38, 224 (229) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 116 GG Rn. 23; Seifert/Hömig, Grundgesetz, 4. Aufl. 1991, Art. 116 GG Rn. 4).

  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
    "Aufnahme finden" setzt zunächst voraus, daß der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluß berechtigt ist, daß ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwGE 9, 231 (233) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 38, 224 (229) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 116 GG Rn. 23; Seifert/Hömig, Grundgesetz, 4. Aufl. 1991, Art. 116 GG Rn. 4).

    Sie müssen im Zustand der Vertreibung in die Bundesrepublik Deutschland gelangt sein (BVerwGE 9, 231 (232 f.) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 35, 316 (318) [BVerwG 25.06.1970 - I C 53/66]; 38, 224 (227) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; vgl. auch BVerfGE 2, 98 (100 f.) [BVerfG 12.12.1952 - 1 BvR 674/52]).

  • BVerfG, 12.12.1952 - 1 BvR 674/52

    Frage der Staatsangehörigkeit nach 1945 bei davor zwangsweise erworbenen

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
    Sie müssen im Zustand der Vertreibung in die Bundesrepublik Deutschland gelangt sein (BVerwGE 9, 231 (232 f.) [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]; 35, 316 (318) [BVerwG 25.06.1970 - I C 53/66]; 38, 224 (227) [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; vgl. auch BVerfGE 2, 98 (100 f.) [BVerfG 12.12.1952 - 1 BvR 674/52]).

    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit die Rechtsstellung als Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ausdrücklich verleugnet oder durch konkludentes Handeln aufgegeben werden kann (vgl. dazu für Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit BVerfGE 2, 98 (100) [BVerfG 12.12.1952 - 1 BvR 674/52]; Maunz/Dürig/Herzog a.a.O. Rn. 23; Makarov/v. Mangoldt a.a.O. Rn. 39).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
    Zwar mag der in Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Schutz der Familie entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf "die in der Hausgemeinschaft geeinte engere Familie, das sind die Eltern mit ihren Kindern", beschränkt sein (BVerfGE 48, 327 (339) [BVerfG 31.05.1978 - 1 BvR 683/77]; 76, 1 (43)).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
    Wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, gehen Sinn und Zweck der Bestimmung dahin, das aufgrund der Folgen des 2. Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen, die mit ihnen im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben, indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (BVerwGE 38, 224 (226) [BVerwG 24.06.1971 - I C 26/69]; 68, 220 (235) [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 21/83]; 71, 301 (304) [BVerwG 10.05.1985 - 8 C 35/83]).
  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
    Zwar mag der in Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Schutz der Familie entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf "die in der Hausgemeinschaft geeinte engere Familie, das sind die Eltern mit ihren Kindern", beschränkt sein (BVerfGE 48, 327 (339) [BVerfG 31.05.1978 - 1 BvR 683/77]; 76, 1 (43)).
  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 5.87

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch - Kinder eines

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
    Nichtdeutsche Ehegatten und Abkömmlinge vertriebener Volksdeutscher besitzen demgemäß die Rechtsstellung eines Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, wenn sie im Hinblick darauf aufgenommen werden, daß ihr Ehegatte bzw. Elternteil deutscher Volkszugehörigkeit als Flüchtling oder Vertriebener in dem genannten Gebiet Aufnahme gefunden hat (BVerwGE 85, 108 (116) [BVerwG 27.03.1990 - 1 C 5/87]).
  • BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 35.83

    Möglichkeit der Versagung einer zweckentfremdungsrechtlichen Abrissgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
    Wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, gehen Sinn und Zweck der Bestimmung dahin, das aufgrund der Folgen des 2. Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen, die mit ihnen im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben, indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (BVerwGE 38, 224 (226) [BVerwG 24.06.1971 - I C 26/69]; 68, 220 (235) [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 21/83]; 71, 301 (304) [BVerwG 10.05.1985 - 8 C 35/83]).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 178.81

    Vertriebene - Vertreibungsbedingte Ausreisegründe - Vertreibungsfremde

  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 10.69

    Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung - Voraussetzungen

  • BVerwG, 09.10.1959 - VII P 17.58

    Unterbrechung der Dienststellenzugehörigkeit durch eine dreimonatige Abordnung an

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89

    Entziehung eines deutschen Passes - Deutscher iSd Art 116 Abs 1 GG

  • VG Stuttgart, 23.07.2008 - 11 K 4247/07

    Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

    In Rechtsprechung (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.04.1999 - 13 S 2710/98 -, NVwZ-RR 1999, 690 = StAZ 1999, 243; Juris, dort Nr. 4 a. E.; BVerwG, Urt. v. 12.05.1992 - 1 C 54/89 -, BVerwGE 90, 173 = NVwZ 1993, 273, Juris, dort Rz. 27 unter Verweis auf BT-Drs. 2/849 S. 4) und Literatur (Makarov/v. Mangoldt a.a.O. Rz. 9) ist geklärt, dass die Statusdeutscheneigenschaft auch nach einem durch § 7 StAngRegG eingetretenen Verlust durch (nachträgliche erneute) Aufnahme im Bundesgebiet wieder neu begründet wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2321/01

    Statusfeststellung - Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit - Stichtag

    Der Zweck dieser Bestimmung besteht darin, das aufgrund der Folgen des 2. Weltkriegs ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen, die im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden haben, indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.).

    Des weiteren ist es auch unschädlich, dass die Klägerin zu 1 nicht mehr minderjährig ist, da Art. 116 Abs. 1 GG keine Beschränkung auf minderjährige Abkömmlinge enthält (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.; Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., RdNr. 43).

    Denn sie war nicht aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden zu dem Schluss berechtigt, dass ihr die Aufnahme nicht verweigert werde (BVerwG, Urteile vom 12.5.1992, BVerwGE 90, 173 und vom 24.6.1971, BVerwGE 38, 224; ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BVerwG, 21.11.2006 - 5 C 19.05

    Adoptivkinder, kein Erwerb der Eigenschaft als Deutsche im Sinne des

    Die Auslegung des Begriffs des "Abkömmlings" im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG muss dem auf die Sicherung der Familieneinheit gerichteten Zweck der Bestimmung (s. Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173 ) Rechnung tragen, der dem aus Art. 116 Abs. 1 GG Berechtigten nicht der Alternative ausgesetzt wissen will, auf seine Rechte verzichten oder engste Familienangehörige zurücklassen zu müssen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner bisherigen Rechtsprechung zum Abkömmlingsbegriff des Art. 116 Abs. 1 GG (vgl. Urteil vom 12. Mai 1992 - 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173) mit Fragen der Adoption, insbesondere der Erwachsenenadoption, und ihren Auswirkungen in Hinblick auf die Eigenschaft als Statusdeutscher nicht zu befassen gehabt.

    Das Bestehen einer derartigen Hausgemeinschaft ist darüber hinaus für die Entscheidung über die Statusdeutscheneigenschaft von Abkömmlingen auch deshalb nicht ausschlaggebend, weil das Fehlen einer Hausgemeinschaft auf Gründen beruhen kann, die über die familiäre Verbundenheit nichts besagen, z.B. beengte Wohnverhältnisse der Familie oder berufsbedingte Abwesenheit des Abkömmlings." (Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173 ).

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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92 (https://dejure.org/1992,2578)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.10.1992 - 4 L 73/92 (https://dejure.org/1992,2578)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Oktober 1992 - 4 L 73/92 (https://dejure.org/1992,2578)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 12 A 49/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2004
  • ZIP 1993, 283
  • NVwZ 1993, 1009 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag beinhaltet (§ 88 VwGO) auch das Begehren auf Aufhebung des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 (228 f.)).

    Durch den dennoch ergangenen Widerspruchsbescheid ist der Kläger beschwert; denn durch ihn wird der Eindruck erweckt, die (erledigte) Verfügung sei bestandskräftig geworden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.1989, a.a.O., 228 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1984 - 14 S 2640/83

    Kosten für die Anwendung unmittelbaren Zwangs

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92
    Die Erledigung der streitigen Verfügung kann nicht mit der Erwägung verneint werden, der Verwaltungsakt bilde die Grundlage für einen Kostenerstattungsanspruch (so aber: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.03.1984 - 14 S 2640/83 - NVwZ 1985, 202 (204); Kopp, a.a.O., § 113 Rdn. 52).

    Dabei kann hier offenbleiben, ob es sich bei dem Fortwirken der Verfügung als Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung einer späteren Kostenanforderung um eine Erscheinungsform der Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten handelt, wie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erwogen wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.03.1984, a.a.O., 205).

  • OVG Niedersachsen, 07.05.1991 - 7 M 3600/91

    Abfallrechtliche Beseitigungspflicht des Konkursverwalters; Altlasten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92
    Es stellt sich daher im vorliegenden Fall nicht die Frage, ob das Abfallgesetz entgegenstehende Vorschriften der Konkursordnung einschränkt, weil beide Gesetze als Bundesrecht gleichrangig sind und das Abfallgesetz später erlassen wurde (so NdsOVG, Beschluß vom 07.05.1991 - 7 M 3600/91 - NJW 1992, 1252 (1253)).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92
    Ob ein solcher Wegfall eingetreten ist, ist vom Regelungsgehalt des Verwaltungsakts und nicht vom Klägerinteresse her zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 15.11.1990 - 3 C 40.87 - NVwZ 1991, 570 (571) m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80

    Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92
    Deshalb war der Anspruch auf Beseitigung des Abfalls eine spätere Konkursforderung des Beklagten (Kilger, in: Gerhardt/ Henkel/Kilger/Kreft (Hrsg.), a.a.O., 272; Petersen, a.a.O., 1205; a.A.: K. Schmidt, BB 1991, 1273 (1279); VGH BW, Urteil vom 11.12.1990 - 10 S 7/90 - BB 1991, 237 (238)).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88

    Verwaltungsakt - keine Erledigung, wenn dessen Vollziehung nicht rückgängig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92
    Der Regelungsgehalt des Verwaltungsakts kann auch durch seine Vollziehung entfallen (a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 1989 - 5 S 3157/88 - NVwZ-RR 1989, 515, (515 f.)).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 10 S 7/90

    Inanspruchnahme des Konkursverwalters als Zustandsstörer zur Beseitigung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92
    Deshalb war der Anspruch auf Beseitigung des Abfalls eine spätere Konkursforderung des Beklagten (Kilger, in: Gerhardt/ Henkel/Kilger/Kreft (Hrsg.), a.a.O., 272; Petersen, a.a.O., 1205; a.A.: K. Schmidt, BB 1991, 1273 (1279); VGH BW, Urteil vom 11.12.1990 - 10 S 7/90 - BB 1991, 237 (238)).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1992 - 4 L 73/92
    Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erledigten Zwangsmittelandrohung kommt es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erledigung der Androhung an (vgl. Senat, Urteil vom 25.06.1991 - 4 L 51/91 - NVwZ 1992, 70 (72) m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 23/04

    Schiffshavarie, Abwracken, Ölbeseitigung, Kostentragung, Androhung,

    Von Bedeutung ist die Beantwortung dieser Frage nur im Hinblick auf die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung, d.h. ob nach Durchführung (hier) der Ersatzvornahme noch die Anfechtungsklage gegen die Ordnungsverfügung zulässig ist oder ob die Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO die richtige Klageart ist (siehe hierzu OVG Koblenz, Urt. v. 20.11.1996, a.a.O. u. Urt. d. Senats v. 20.10.1992 - 4 L 73/92 -, NJW 1992, 2004).

    Angemerkt sei jedoch, dass der Senat auch an der Entscheidung vom 20.10.1992 (a.a.O.) nicht mehr festhält.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1996 - 10 A 3363/92

    Ordnungspflichtiger; Ordnungsbehörde; Ordnungsverfügung; Abbruch eines

    Die Beschwer, deren Wegfall den Verwaltungsakt erledigt, ist aber nicht ausschließlich auf den Regelungsgehalt der Ordnungsverfügung zu beziehen (so aber: Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 113 RdNr. 82; OVG Schleswig, Urteil vom 20.10.1992 - 4 L 73/92 - NJW 1993, 2004 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 15.11.1990, NVwZ 1991, 570; jener Entscheidung lag aber ein Sachverhalt zugrunde, der keinen Anlaß bot, zur Möglichkeit einer fortdauernden Beschwer jenseits des erledigten Regelungsgehalts Stellung zu nehmen).

    Sie hat sich mit dem Abbruch des Gebäudes insoweit nicht erledigt (vgl. OVG NW, Beschluß vom 2.12.1986- 20 B 360/86 -;VGH Mannheim, Beschluß vom 26.3.1984 - 14 S 2640/83 - NVwZ 1985, 202, 205; VGH Mannheim Urteil vom 20.1.1989 - 5 S 3157/88 - NVwZ-RR 1989, 515; a. A.: OVG Schleswig, Urteil vom 20.10.1992 - 4 L 73/92 -NJW 1993, 2004; soweit der 7. und der 11. Senat des OVG NW, Beschluß vom 20.9.1993 - 7 A 2127/93 - OVG NW, Urteil vom 23.5.1995 - 11 A 1004/93 - anderer Ansicht waren, halten sie hieran nicht fest).

  • OVG Sachsen, 16.08.1994 - 1 S 173/94

    Verwaltungsvollstreckung - Gesamtvollstreckung; Konkurs; Bevorrechtigte

    Das OVG Schleswig (Urt. v. 20.10.1992, NJW 1993, 2004 mit zustimmender Anmerkung von Pape, EWiR 1993, 167) meint, schon die Androhung der Ersatzvornahme sei rechtswidrig.
  • VG Frankfurt/Oder, 08.09.1998 - 7 L 283/98

    Nachsorgeanordnungen in Form einer Beseitigungsverfügung; Genehmigungsbedürftige

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  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 4 L 30/92

    Leistungsbescheid; Kosten; Ersatzvornahme; Grundverfügung; Abfallbesitzer;

    Beseitigungsverfügungen - wie hier die Verfügung des Beklagten vom 20. Dezember 1988 - erledigen sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats, wenn sie im Wege der Ersatzvornahme vollzogen werden und eine Rückgängigmachung der Vollziehung - wie im vorliegenden Fall - bei objektiver Betrachtung nicht sinnvoll ist (vgl. Urteile des Senats vom 22.09.1992 - 4 L 67/92 - und vom 20.10.1992 - 4 L 73/92 -).
  • VG Osnabrück, 27.06.2003 - 2 A 117/02

    Anfechtungsklage; Erledigung; Ermittlung des Fahrzeugführers; Fahrtenbuch;

    Denn allein der Umstand, dass ein - in der Sache erledigter - Verwaltungsakt weiterhin Grundlage für eine künftige Kostenerhebung nach Maßgabe des einschlägigen Verwaltungskostenrechts bleibt, stellt keine vom Regelungsgehalt des Verwaltungsakts erfasste Rechtswirkung, sondern eine bloße (fortwirkende) Tatbestandswirkung dar; wollte man dies anders sehen, würde dies zu dem - widersinnigen - Ergebnis führen, dass sich derartige (belastende) Verwaltungsakte praktisch nie erledigen könnten, weil es sich insoweit fast ausnahmslos um kostenpflichtige Amtshandlungen handelt (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.03.1996 - 7 O 321/96 - OVG Schleswig, U. v. 20.10.1992 - 4 L 73/92 -, NJW 1993, 2004; VGH Mannheim, U. v. 07.12.1993 - 10 S 1700/92 -, Natur und Recht 1994, 445, jeweils m. w. Nachw., auch zur abweichenden Auffassung).
  • VG Gelsenkirchen, 10.05.1996 - 5 K 606/94

    Verpflichtung der Widerspruchsbehörde zur fortdauernden Überprüfung der

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  • VG Schleswig, 03.03.2005 - 15 A 61/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Falle einer Hauptsacheerledigung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens jedenfalls keine Widerspruchsentscheidung in der Sache zulässig ist, damit der Eindruck vermieden wird, der erledigte Bescheid sei bestandskräftig geworden (BVerwG, Urteil vom 20.01.1989, 8 C 30/87; OVG A-Stadt, Urteil vom 20.10.1992, NJW 1993, S. 2004 f.).
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